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Thema: Alkohol ab 18? Di Feb 10, 2009 6:10 pm
Hi,wollte mal fragen ob Alkohol jetzt wirklich erst ab 18 ist/wird?? Ein paar in der Schule meinten dass es ab Anfang März so ist. Würde halt gerne weiterhin mein Bier bei einem guten Film genießen
Rathalos96 Jägerrang 5
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Thema: Re: Alkohol ab 18? Di Feb 10, 2009 6:21 pm
01KA aber wenns nach meinen vater geht das für mich alkohol erst ab 21
Daora Jägerrang 5
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Thema: Re: Alkohol ab 18? Di Feb 10, 2009 6:46 pm
Hab ich auch schon gehört.....
halloooo......wie shi*** is das denn.....jez bin ich schon ma 15 geworden un freu mich aufs Alk trinken....(also "legal"^^)....un jez so n Mist.....darf iich nochma ne Ewichkeit warten-.-
Ich hoffe mal das des nix wird.....mit dem erst ab 18
Anukar Jägerrang 7
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Thema: Re: Alkohol ab 18? Di Feb 10, 2009 7:15 pm
Ich glaub schon das es so ist, ich bin mir zwar net sicher obs März war aber kommen tut es bestimmt irgendwann.
Gast Gast
Thema: Re: Alkohol ab 18? Di Feb 10, 2009 7:19 pm
Ey, was habt ihr alle für Alk störungen, das doch so wie limonade -.-
Korgan-Deathslayer Jägerrang 6
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Thema: Re: Alkohol ab 18? Di Feb 10, 2009 7:24 pm
Daora schrieb:
Hab ich auch schon gehört.....
halloooo......wie shi*** is das denn.....jez bin ich schon ma 15 geworden un freu mich aufs Alk trinken....(also "legal"^^)....un jez so n Mist.....darf iich nochma ne Ewichkeit warten-.-
Ich hoffe mal das des nix wird.....mit dem erst ab 18
Bis dahin ist es der halbe Spass ^-^
Anukar Jägerrang 7
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Thema: Re: Alkohol ab 18? Di Feb 10, 2009 7:26 pm
MastersX0 schrieb:
Ey, was habt ihr alle für Alk störungen, das doch so wie limonade -.-
Ich hab keine Alk Störung ich hab noch nie Alkohol getrunken und hab auch net wirklich vor ein Säufer zu werden xD Ich wollt nur drauf hinweisen das es wahrscheinlich so kommt ^^
.::PunkRock::. Jägerrang 7
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Thema: Re: Alkohol ab 18? Di Feb 10, 2009 7:48 pm
omg... leute saufen is net alles^^ also ich würde mich da nicht ärgern.. mensch, mehr als die hälfte von den 14/15 jährigen gehn sicher shconma saufn, also wo liegt euer problem??? aber back totopic... saufn is net alles, trinkt ihr halt mal nur ne cola oder einfach ne flasche bier, is net werklich schlimm... nach meim vater gings ja auch alk erst ab 18, ich kann damit leben, is auch net werklich schwer... xD ich versteh aber ehrlich gesagt net, was an saufen so toll is....
aber back to mega topic: ja, es sol ab 18 werdn, aber wann weiß ich nicht, ich hab gehör, ende diesen jahres, das heißt, ich werde 16 un alk eilt mir voraus auf 18
MH4EVER MHC - Moderator
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Thema: Re: Alkohol ab 18? Di Feb 10, 2009 8:00 pm
Also soweit ich weiß, ist Bier, Sekt, etc (ausser hochprozentiges) immernoch ab 16. Jedoch fordern immer mehr Leute die Erhöhung auf 18, nachdem viele Jugendliche sich regelrecht ins Koma gesoffen haben. Aber noch ist noch kein Gesetzesentwurf entstanden. also kann das noch dauern. Man muss aber noch die in dem Fall wirtschaftlichen Folgen bedenken. Immerhin ist die Bierindustrie in Deutschland ein wichtiger Zweig, der dadurch an Gewinn verliert. Deswegen weiß ich nicht, ob so ein Gesetz verabschiedet wird.
Zuletzt von MH4EVER am Mi Feb 11, 2009 8:00 pm bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
Turok Jägerrang 7
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Thema: Re: Alkohol ab 18? Mi Feb 11, 2009 3:09 pm
Ab 16 darf man alles unter und 14% süffeln also wein bier un so. Auser Wodka/Tiqilla^^
Daora Jägerrang 5
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Thema: Re: Alkohol ab 18? Mi Feb 11, 2009 3:37 pm
Un wenn schon....ich komm sowieso an was dran.,...egal ob ich jez 9 oda 18 bin.......ich hab da meine Connections^^
DaSnake MHC - Team Member
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Thema: Re: Alkohol ab 18? Mi Feb 11, 2009 4:06 pm
Ich habe schon verschiedene Alkohoösachen probiert (verschiedene aber nicht viele^^) und nict hat mir geschmeckt. Also ich kann Leute eh nicht verstehen die sowas wie Bier saufen ich mag eher süssliche Getränke oder das gute alte Mineralwasser.^^
Aquen MHC - Moderator
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Thema: Re: Alkohol ab 18? Mi Feb 11, 2009 4:29 pm
MH4EVER schrieb:
Also soweit ich weiß, ist Bier, Sekt, etc immernoch ab 16. Jedoch fordern immer mehr Leute die Erhöhung auf 18, nachdem viele Jugendliche sich regelrecht ins Koma gesoffen haben. Aber noch ist noch kein Gesetzesentwurf entstanden. also kann das noch dauern. Man muss aber noch die in dem Fall wirtschaftlichen Folgen bedenken. Immerhin ist die Bierindustrie in Deutschland ein wichtiger Zweig, der dadurch an Gewinn verliert. Deswegen weiß ich nicht, ob so ein Gesetz verabschiedet wird.
Eben das mit der Wirtschaft habe ich auch gedacht,denn gerade Deutschland(!!!) ist was Bier angeht,einer der Hauptproduzenten. Aber ich denke das wird so etwas freiwilliges,bei dem sich einfach manche Geschäfte anschließen,und es manchen nur ums Geld geht.
Turok Jägerrang 7
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Thema: Re: Alkohol ab 18? Mi Feb 11, 2009 7:49 pm
Ich hab vorhin gesehn das jugentliche die sich ins komma gesofen haben das es in den letzten jahren es sich um 140% gestiegen is das es jetzt ab 18 is kann ich mir irgentwie schon vorstellen^^
Refugee Jägerrang 7
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Thema: Re: Alkohol ab 18? Mi Feb 11, 2009 8:49 pm
wen ich bisschen was dazu addieren darf: 1. alkohol nach 10 uhr zu kaufen ist in baden wüttenberg seit anfang 09 verboten 2. mixery flavorde with vodka is ab 18 mehr sag ich dazu net selbst wen es ab 18 is hab ich da immernoch quellen so tragisch wäre das in meinem fall nicht^^
noir Jägerrang 4
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Thema: Re: Alkohol ab 18? Mi Feb 11, 2009 11:12 pm
bier und alk-freien sekt könnt ihr wohl wieterhin ab 16 genießen xDDDDDD
was den rest angeht (auch sekt!!!), der wird weiterhin nicht an personen unter 18 jahren verkauft.
Refugee Jägerrang 7
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Thema: Re: Alkohol ab 18? Mi Feb 11, 2009 11:28 pm
wein war soweit ich weis auch ab 16 oda? auf jeden sowas in diese richtung war auch ab 16 naja egal
.::PunkRock::. Jägerrang 7
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Thema: Re: Alkohol ab 18? Do Feb 12, 2009 1:09 am
also soweit ich das weiß: bier, ähnliches, halt nicht so hochprozentiges zeugs--->16 sekt, wein, vodka, eher hochprozentiges--->18 rum!!!! ähnliches--->20 oO
MH4EVER MHC - Moderator
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Thema: Re: Alkohol ab 18? Do Feb 12, 2009 2:22 pm
Also ums genau zu machen, ist hier der Auszug aus dem Jugendschutzgesetz:
Jugendschutzgesetz (JuSchG) Fassung vom 23.07.2002 (BGBl I, 2730), zuletzt geändert 13.10.2004 (BGBl I, 2600) § 4 JuSchG [Gaststätten]
(1) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden.
(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn Kinder oder Jugendliche an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe teilnehmen oder sich auf Reisen befinden.
(3) Der Aufenthalt in Gaststätten, die als Nachtbar oder Nachtclub geführt werden, und in vergleichbaren Vergnügungsbetrieben darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden.
(4) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von Absatz 1 genehmigen. § 9 JuSchG [Alkoholische Getränke]
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. 1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche, 2. 2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahrenweder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.
(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. 1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder 2. 2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht entnehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen gewerbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder, soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Frontetikett anzubringen.