ja kann sein
und *Sicherheitskopie* SIND NICHT ILLEGAL!!!!!!!!!
hier ein abschnitt aus Wikipedia
Grundsätzlich verstößt das Austauschen des originalen Betriebssystems einer PSP nicht gegen das Urheberrecht. Allerdings sind Modifikationen am Originalcode rechtswidrig, da sie das Recht auf Umarbeitung verletzen. Gegen Homebrew-Software bestehen keine rechtlichen Vorbehalte, gegen die Benutzung modifizierter Originalfirmware hingegen schon. Auch die Nutzung von Sicherheitskopien von UMDs (auch in Form von *Sicherheitskopie*-Files) ist urheberrechtlich zulässig, solange der Nutzer im Besitz des Originaldatenträgers ist. Mit einer etwaigen Weitergabe (Verkauf, Tausch, etc.) des Originals erlischt allerdings das Recht an einem solchen Backup. Die Nutzung von Backups oder Homebrew-Software kann also urheberrechtlich zulässig sein, setzt in der Regel aber eine veränderte Originalsoftware voraus, durch die jedenfalls das Urheberrecht verletzt wird